Mehr als nur Hausverwaltung
Die acada Hausverwaltungs - & Immobilienmanagement GmbH besteht seit 1996 und hat sich als feste Größe in den Bereichen der Hausverwaltung, der Wohnungsvermietung und dem Hausmeisterdienst in Thüringen mit Schwerpunkt Gotha, Erfurt, Arnstadt und Eisenach etabliert.
Unsere Kunden schätzen die Qualität und Professionalität, mit der wir alle Arten von Immobilien verwalten. Kommunikation und Kundennähe – auch im Zeitalter der Digitalisierung – zeichnen uns dabei aus.
Die Anforderungen an den Immobilienverwalter sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. Dies kann nur in einer starken Gemeinschaft dauerhaft sichergestellt werden. Unser Unternehmen ist deshalb Mitglied im Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI).

Verwaltung
Wir bieten umfangreiche Dienste in der Miet- und WEG-Verwaltung an. Der Leistungskatalog kann an spezifische Bedürfnisse angepasst werden.

Vermietung & Verkauf
Wir bieten Immobilien und Wohnungen zur Vermietung bzw. zum Kauf an.
Werfen Sie ein Blick in unser Portfolio.

Hausmeisterdienst
Wir übernehmen die Betreuung Ihrer Liegenschaft und kümmern uns um die Sauberkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Einrichtungen und Anlagen.
19.04.2021 12:00
Bundestag berät über Mietspiegelreform
Die Bundesregierung beabsichtigt die Stärkung der Rechtssicherheit von Mietspiegeln. Dazu hat der Bundestag am 16. April den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts (Mietspiegelreformgesetz, 19/26918) vorgelegt.
19.04.2021 10:00
Eigentümerversammlungen während des Lockdowns - Stand 19. April 2021
Deutschland befindet sich nach wie vor im Lockdown, aktuell wird über eine bundesweite "Notbremse" diskutiert. Für Immobilienverwalter stellt sich die Frage, ob und wie Eigentümerversammlungen in der aktuellen Situation durchführbar sind.
15.04.2021 12:00
Berliner Mietendeckel verfassungswidrig
Die Richter am Bundesverfassungsgericht urteilten am 15. April 2021, dass das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin verfassungsrechtlich keinen Bestand hat. Das Mietpreisrecht sei abschließend durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Folglich hätten die einzelnen Länder keine Gesetzgebungsbefugnis.